unser hygienekonzept

Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb beim SV Bardenbach

 

Vorbemerkung

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“, das auf die räumlichen Gegebenheiten auf der Sportanlage des SV Bardenbach angepasst worden ist. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb beim SV Bardenbach und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche innerhalb der Sportanlage in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Teil des Konzeptes sind auch Handlungs- Richtlinien für die Nutzung der gastronomischen Einrichtungen auf der Sportanlage des SV Bardenbach während des regulären Spielbetriebs.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

Der SV Bardenbach ist bestrebt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um in Abstimmung mit der zuständigen Ortspolizeibehörde einen Spiel- und Trainingsbetrieb auf der Sportanlage zu gewährleisten, der allen Erfordernissen des Gesundheitsschutzes entspricht. Der Schutz der Gesundheit ist das übergeordnete Ziel, dem der Verein seine sportlichen und sozialen Aktivitäten unterordnet. Um dies zu gewährleisten, wird eine enge und kontinuierliche Abstimmung mit den zuständigen Behörden angestrebt, um im Bedarfsfall auch kurzfristig auf sich ändernde Verordnungslagen respektive Vorschriften im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie reagieren zu können.

 

 

1. Allgemeine Hygieneregeln

( Wenn keine anderslautenden Vorschriften von Amtswegen gelten)

  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt grundsätzlich für alle Teilnehmer

    und sonstige Personen einer Veranstaltung. Diese darf abgenommen werden, wenn ein fest zugeordneter Platz, der die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern garantiert, eingenommen wurde. Wird dieser Platz verlassen, ist die Mund-Nasen-Bedeckungen wieder anzulegen.

  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder

    Desinfizieren der Hände.

  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

 

2. Verdachtsfälle Covid-19
  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreien Gesundheitszustand.

  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

    Husten,Fieber(ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen

    Haushalt vorliegen.

  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur

    Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

 

3. Organisatorisches

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

  • Zutritt zu Sportveranstaltungen des SV Bardenbach haben alle Personen, die

    einen Nachweis über das Nichtvorliegen einer Covid-19-Infektion vorzeigen können. Nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, Stand 08. Mai 2021, sind dies: Vollständig geimpfte mit amtlichen Nachweis (Impfpass/Bescheinigung/Digital) Genesene, mit amtlichen Nachweis, gelten als immunisierte Personen und stehen vollständig geimpften Personen gleich.

    Personen, unter Vorlage eines amtlich bestätigten negativen Schnelltests, der nicht

    älter als 24 Stunden ist.

  • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs beim SV Bardenbach sind für den Bereich Fußball Senioren Hans- Joachim Kerwer (Geschäftsführer) und für den Bereich Fußball Jugend Armin Biesel (Vorsitzender JFG Stadt Wadern). Die Kontaktadressen (E-Mail) der genannten Personen sind im Anhang dieses Dokumentes aufgeführt.

  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins SV Bardenbach und der Sportstätte des SVB mit den lokalen Behörden abgestimmt.

  • Die zulässige Personenzahl bei Trainings- und Spielbetrieb ergibt sich aus der aktuell gültigen „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)“. Nach heutigem Stand (Stand 08.08.2021) sind dies maximal 450 Personen unter freiem Himmel und maximal 250 Personen in geschlossenen Räumen. Gemäß der aktuell gültigen „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)“ ist pro fünf Quadratmeter der Veranstaltungsörtlichkeit ein Besucher zulässig und die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,50 Metern ist sicherzustellen. Dies bedeutet für die Sportanlage folgendes: Unter freiem Himmel sind maximal 250 Personen erlaubt. Im Clubheim (Gesamtgröße Gastraum ca. 50 qm) sind maximal 10 Personen erlaubt, sofern kein Ausnahmetatbestand (soziale Bezugsgruppe, Personen aus einem Haushalt) besteht. Innerhalb der überdachten, aber zum Sportfeld hin offenen Halle (200 qm) sind maximal 40 Personen erlaubt, ohne Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen (siehe nächster Punkt).

  • Der Mindestabstand von Plätzen zueinander darf nur unterschritten werden, wenn es sich um Personen aus einem Haushalt handelt oder sonstige Konstellationen (z.B. soziale Bezugsgruppe), bei denen die Corona-Verordnung eine Ausnahme vom Abstandsgebot vorsieht.

  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, letztere vor

    allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet. Am Eingang zum Sportgelände sowie am Eingangsbereich des Clubheimes (Gastronomie) steht für alle Besucher der Anlage Händedesinfektionsmittel (mindestens begrenzt viruzid) kostenfrei bereit.

  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.

  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen. Das vorliegende Hygienekonzept wird der Verein in eine Datencloud einstellen, die der Saarländische Fußballverband (SFV) seinen Verein zur Verfügung gestellt hat. Zudem wird es im Vorfeld eines Heimspiels dem jeweiligen Gastverein per E-Mail übermittelt, gemeinsam mit einem ebenfalls vom SFV bereitgestellten Formular zur Kontaktdatenerfassung für Spieler, Trainer und Betreuer der jeweiligen Gastmannschaft. (Befindet sich im Anhang zu diesem Dokument)

  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich. Zudem wird der Verein über soziale Medien (Facebook-Seite, Internetseite) sowie über das amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern kontinuierlich über die grundlegenden Regelungen informieren.

  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

 

4. Zonierung

Die Sportstätte wird entsprechend den Richtlinien des DFB-Rahmenkonzeptes „Zurück auf den Platz“ in drei Zonen eingeteilt:

 

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

• In Zone 1 (Spielfeld mit Bereich Coaching-Zone) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen (maximal 35 Personen):

Spieler*innen
Trainer*innen
Funktionsteams
Schiedsrichter*innen
Sanitäts-undOrdnungsdienst
Ansprechpartner*infürHygienekonzept
Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)

  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt. Dabei benutzt die Gastmannschaft einen anderen Zeitpunkt als die Heimmannschaft.

  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

  • Zuschauern ist das Betreten der Zone 1 nicht gestattet.

Zone 2 „Umkleidebereiche“
  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt: Spieler*innen

    Trainer*innen
    Funktionsteams
    Schiedsrichter*innen
    Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase- Schutz. Sollte ein Spieler keinen Mund-Nasen-Schutz mit sich führen, wird er diesem vom SV Bardenbach auf Nachfrage und gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung gestellt.

  • Die Sportanlage des SV Bardenbach verfügt über vier separate Umkleidekabinen mit zwei separaten Zugängen. Insofern ist es möglich, im Falle von zwei aufeinander folgenden Spielen sowohl die Gast- als auch Heimmannschaften räumlich voneinander zu trennen, ohne dass es zu nicht vermeidbaren Kontakten zwischen Spielern beider Mannschaften kommt.

  • Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden dennoch ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen. Im Falle zweier aufeinanderfolgender Spiele ist in Anlehnung an die Vorgaben des Saarländischen Fußballverbandes zwischen dem Abpfiff des ersten und dem Anpfiff des zweiten Spiels eine Pause von 30 Minuten vorgesehen.

  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung. Hierbei sollen die Spieler der Heim- sowie der Gastmannschaft jeweils in Fünfergruppen umgehend nach Spielende duschen, insgesamt soll das Duschen für beide Mannschaften nach spätestens 30 Minuten beendet sein. Räumlich sind Heim- und Gastmannschaft ohnehin voneinander getrennt.

  • Die Umkleide für die Schiedsrichter wird in der Pause zwischen beiden Spielen desinfiziert und gelüftet, dies ist nach Rücksprache mit den Schiedsrichtervertretern beim Saarländischen Fußballverband, die sich ein eigenes Hygienekonzept gegeben haben, ausreichend.

  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind. Dazu zählen auch die Sitzplatz-Zonen auf der Parkplatzseite zur Prims hin. Diese werden aber nur eingeschränkt zugänglich gemacht. Von den vorhandenen Stehplatzreihen darf nur eine als Sitzplatzreihe genutzt werden, dazwischen bleibt jeweils eine Reihe frei. Insgesamt können unter Berücksichtigung des Mindestabstands dort 20 Personen Platz finden.

  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Eingang, das große Eingangstor an der Zufahrt zum Sportgelände. Der zweite mögliche Eingang im Bereich Umkleidekabine bleibt geschlossen. Der offizielle Eingang ist baulich so gestaltet, dass alle Zuschauer das Sportgelände auf einem Weg betreten und auf einem anderen (unter Wahrung des Mindestabstandes) wieder verlassen (Einbahnstraßen-Regelung). Direkt am Eingang erfolgt die Erfassung der Kontaktdaten aller Besucher. Dafür greift der SV Bardenbach zum einen auf eine digitale Lösung, die vom SFV bereitgestellt wurde, zurück („Corona Presence“, erzeugt einen QR-Code zur kontaktlosen Eingabe der persönlichen Daten). Außerdem nutzt der Verein die Smartphone-App „staysio“, bei der sich Besucher im Vorfeld registrieren müssen und dann ebenfalls per QR-Code ihrer Registrierung kontaktlos vollziehen können. Zum anderen steht für alle Zuschauer, die nicht über die technischen Möglichkeiten zur Nutzung dieser digitalen Datenermittlung verfügen, eine konventionelle Adressliste zur Verfügung. Die Anwesenheitslisten werden zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung beim SV Bardenbach archiviert und nach vier Wochen vernichtet.

  • Neben der Erfassung der Personendaten findet beim Betreten des Sportgeländes auch das Kassieren des Eintrittsgeldes statt. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist dadurch stets bekannt, im Bedarfsfall (bei Überschreiten der zulässigen Höchstzahl an Besuchern) kann das Gelände für weitere Besucher gesperrt werden.

  • Auf der Sportanlage gilt für alle Zuschauer*innen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dieser darf nur abgenommen werden, sobald die betreffende Person ihren ausgewiesenen und markierten Platz an der Spielfeldumrandung (Barriere) eingenommen hat. Verlässt die Person diesen Platz (zum Beispiel für den Gang zur Toilette), so ist der Mund-Nasen-Schutz wieder anzulegen.

  • Es werden im Bereich der gesamten Sportanlage zusätzliche Abfallgefäße aufgestellt, so dass für jeden Besucher möglichst kurze Wege bestehen, wenn sie gegebenenfalls Abfälle entsorgen möchten.

  • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:

Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen (ausgewiesene Stehplätze an

der Spielfeldumrandung/Barriere).
Ausweisung mehrerer „Fanzonen“, in denen sich bis zu zehn Personen einer im

Vorhinein bestimmten Gruppe (soziale Bezugsgruppe) ohne die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstandes und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufhalten können. Verlassen ein oder mehrere oder alle Mitglieder der Gruppe diesen abgetrennten Bereich, ist der Mund-Nasen-Schutz wieder anzulegen.

AbstandsmarkierungenbeiGastronomiebetrieb
• Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

 

 

5. Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.

  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.

  • Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher

    Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine

    Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.

  • Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

    In der Sportstätte

  • Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.

  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.

  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.

 

6. Gastronomische Einrichtungen/Clubheim

  • Der SV Bardenbach wird zum Getränkeverkauf im Eingangsbereich zum Clubheim eine Ausgabestelle für Getränke während des Spiels einrichten. Hier wird die bauliche Gestaltung so sein, dass eine "Einbahnstraßen-Regelung“ realisiert wird. Im Bedarfsfall kann im Bereich des Nebenzugangs zum Clubheim (Schiebetür) eine zweite Verkaufsstelle geöffnet werden.

  • Gleiches gilt für die Abgabe von Speisen über die separate Imbisstheke. Im Bereich der Imbisstheke und der Getränkeausgabe soll der Aufenthalt so kurz wie möglich gestaltet werden, wer also ein Getränk oder einen Imbiss erworben hat, soll sich umgehend zurück zu seinem ausgewiesenen Platz am Spielfeldrand begeben. Darauf wird mittels Hinweisschildern auch aufmerksam gemacht. Es werden keine Sitzgelegenheiten oder Stehtische im Umfeld der Imbisstheke und der Getränkeausgabe platziert.

  • In den Gasträumen des Clubheimes (wenn im Bedarfsfall geöffnet) sowie auf den Toiletten gilt die Mund-Nasen-Schutzmaskenpflicht. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn ein/e Besucher/in am Tisch/Stehtisch Platz innerhalb der Überdachung genommen hat. Bei Verlassen des Platzes muss die Maske wieder angelegt werden.

  • Der Gastraumen des Clubheimes bleibt grundsätzlich für Besucher der Sportanlage geschlossen. Im Bedarfsfall wird eine bestuhlte Sitzgruppe für im Vorhinein bestimmte Gruppen (soziale Bezugsgruppen) bis maximal zehn Personen eingerichtet.

  • Maskenpflicht besteht während des gesamten Spieltages/der Öffnungszeit der gastronomischen Einrichtungen auch für die Helfer hinter der Getränketheke, der Imbisstheke und der zweiten Getränkeausgabe.

 

7. Einschätzung des Infektionsrisikos

Der SV Bardenbach sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.


GERINGES RISIKO

ERHÖHTES RISIKO

HOHES RISIKO

Eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 ist möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch die Umsetzung gezielter Hygienemaßnahmen sehr gering.

Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 ist lokal etwas erhöht. Durch verstärkte Hygienemaßnahmen kann die Ansteckungsgefahr jedoch reduziert werden.

Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 wird generell als hoch eingestuft, wodurch umfangreiche Maßnahmen zur Prävention notwendig sind.

 

MASSNAHME

Persönliche Erlaubnis zur aktiven Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb

Allgemeines zum fußballspezifischen Training

Maximale Personenanzahl in allen Zonen

An- und Abreise der Personen in Zone 1

Allgemeine Zutrittsregelungen

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts, regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen und mündliche Abfrage des Gesundheitszustand (ohne Datenerhebung)

Beachtung Hinweise zumBeachtung Hinweise zumBeachtung Hinweise zum

Trainingsbetrieb Trainingsbetrieb

Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben

Trainingsbetrieb

Nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (min. 1,50 Meter)

Individualanreise bzw. Anreise unter Einhaltung der Abstandsregeln oder mit Mund-Nase-Schutz

Ausschließliche Nutzung des Sportgeländes von Personen der Zone 1
und 2 mit Zutritt über einen offiziellen Eingang Zone 3 ist gesperrt (keine Zuschauer!)

An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben

Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl

An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben

Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl

 

Zone 2: Umkleidebereiche

Desinfektionsmöglichkeit

Allgemeine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen von Mund- Nase-Schutz

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase- Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund- Nase-Schutzes

Desinfektionsmöglichkeit

Nutzung der Umkleidebereiche unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Tragen von Mund-Nase- Schutz

Duschen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase- Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund- Nase-Schutzes

Desinfektionsmöglichkeit

Empfehlung zum Umziehen und Duschen zu Hause

Bei Nutzung in jedem Fall Einhaltung von Abstandsregelung und Tragen von Mund-Nase- Schutz sowie Reduzierung der nutzenden Personen

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase- Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund- Nase-Schutzes


Zone 3: Sportstätte (im Außenbereich)

Zone 3: Öffentliche Sanitärbereiche

Getränke und Verpflegung

Reinigungsplan aller Umkleide- und Sanitärbereiche

Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler*innen

Mehrmals pro Woche inkl. täglichem Durchlüften

Einmal täglich inkl. Durchlüften

Nach jedem Trainings- oder Spielbetrieb inkl. Durchlüften

 

ANHANG: Kontaktdaten der Ansprechpartner

Hygienekonzept SV Bardenbach
Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball

Vereins-Informationen Verein

Ansprechpartner für Hygienekonzept Mail

Kontaktnummern

Adresse Sportstätte:

SV Bardenbach
Hans-Joachim Kerwer (Fußball Herren/Frauen) Armin Biesel (Fußball Herren/Jugend) 
hskerwer@t-online.de

Armin.Biesel@t-online.de

Hans-Joachim Kerwer: 06871 1492

Armin Biesel: 06871 5500
SV Bardenbach, Zum Fels , 66687 Wadern-Bardenbach